Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5029
OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzahlungsbürgschaft - Formularklausel zum Inkrafttreten - Anzahlung auf Konto des Hauptschuldners bei bürgenden Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 1335
  • BB 2001, 957
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90

    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Nach alldem ist die Bürgschaftserklärung der Beklagten nicht wirksam geworden, weil die ausdrücklich geregelten Bedingungen nicht eingetreten sind (vgl. BGHZ 111, 361).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Bei der Auslegung eines Vertrags ist in erster Linie auf dessen Wortlaut und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen abzustellen (BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Beruft sich eine Vertragspartei - wie die Klägerin - auf einen vom Wortlaut des Vertrags abweichenden übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, so trägt sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 86, 41, 46 m.w.N. sowie BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Beruft sich eine Vertragspartei - wie die Klägerin - auf einen vom Wortlaut des Vertrags abweichenden übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, so trägt sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 86, 41, 46 m.w.N. sowie BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 22 U 73/02

    Rechtsnatur einer Anzahlungsbürgschaft

    Eine Bürgschaft kann unter einer aufschiebenden Bedingung gegeben werden (BGH NJW 1987, 1631 / OLG Stuttgart BB 2001, 957).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 16 U 9/11

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft

    Angesichts des klaren Wortlauts der Klausel genügt der Eingang eines Teilbetrages auf dem Konto daher nicht (ebenso auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.12.2002 - 22 U 73/02 - ZIP 2003, 758, zit. nach juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 20.12.2000 - 9 U 183/00 - BB 2001, 957, zit. nach juris, a.A. die Anmerkung zu diesem Urteil von Nielsen , EWiR 2001, 663).
  • OLG Hamm, 28.09.2023 - 17 U 123/21

    Zahlstellenklausel in Anzahlungsbürgschaft wirksam!

    Dadurch konnte sie bestimmen, auf welche Weise die von ihr durch die Übernahme der Bürgschaft eingegangene Eventualverbindlichkeit gesichert wird (vgl. OLG Stuttgart, BB 2001, 957, Rn. 29 für den Fall der Zahlung auf ein im Soll geführtes Konto).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5104
OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2001,5104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2001 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2001,5104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2001,5104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen unmöglicher Erfüllung eines Vorvertrages auf Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts; Fehlen eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechtes ; Ermittlung des fiktiven Preises eines Verkehrswerts mit Wertermittlungsverordnung (WertV)

  • Judicialis

    ZPO § 92; ; ZPO § ... 100; ; ZPO § 108; ; ZPO § 287; ; ZPO § 384 Abs. 2; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 117; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 325; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 504; ; BGB § 505 Abs. 2; ; BGB § 510; ; BGB § 1098; ; BGB § 1094; ; RSG § 4 Abs. 3; ; BauG § 194; ; WertV § 22; ; WertV § 23 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftung des Grundstückskäufers bei Weiterverkauf des Grundstücks ohne Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts

  • ibr-online

    Schadensersatz bei Vorvertrag über Vorkaufsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 38 (Entscheidungsbesprechung)

    § 463 BGB; § 1097 BGB
    Schuldrechtliches Vorkaufsrecht für mehrere Vorkaufsfälle? (Notarassessor Christian Berringer, Berchtesgaden)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 80/69

    Entstehung eines dinglichen Vorkaufsrechts - Vereinbarung eines obligatorischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
    Zwar können Vertragspartner vereinbaren, dass dem dinglichen Vorkaufsrecht auch ein obligatorisches Vorkaufsrecht zugrunde liegen soll (vgl. BGH WM 1970, 1024).

    Jedenfalls läßt sich dies nicht, wie die Beklagten in der letzten mündlichen Verhandlung meinten, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes - abgedruckt in WM 1970, 1024 - ableiten.

  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
    Zur Berechnung des Schaden bedarf es eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung entstandenen Vermögenslage (vgl. BGH NJW 1998, 2901, 2902).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98

    Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
    Die Annahme der Verwirkung eines Rechtes setzt neben dem "Zeitmoment" aber auch ein "Umstandsmoment" voraus, d.h. Tatsachen, aufgrund derer der andere Vertragsteil berechtigt annehmen konnte, der Anspruch werde nicht mehr geltend gemacht (vgl. BGH WM 1999, 796, 797; MüKo - Roth § 242, Rdnr. 365).
  • BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 100/88

    Verpflichtung des Gebäudeversicherers gegenüber dem Hypothekengläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
    Eine Ausnahmeregel ist aber nur dann verallgemeinerungsfähig, wenn andernfalls das Gebot der Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle verletzt würde (vgl. BGH NJW 1989, 2621, 2622).
  • BGH, 07.11.1969 - V ZR 148/66

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens bei Schwarzkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
    Es ist also eine Ausnahmevorschrift, durch die ein Schwarzkauf entgegen der allgemeinen Regelung des § 117 BGB zugunsten der Siedlungsgesellschaft als gültig angesehen wird (vgl. BGHZ 53, 52, 54).
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